FFP2-Maske Modell KARLA vorgestellt

Die Herstellung und der Vertrieb von schützenden, partikelfilternden Halbmasken erfordert ein genaues Vorgehen, das behördlich geprüft wird. Hierbei lassen wir all unsere Produkte genau testen und durch offizielle Stellen zertifizieren. Um partikelfiltrierende Halbmasken wie unser Modell KARLA allen Menschen zum verlässlichen Schutz zur Verfügung zu stellen, findet eine genaue Prüfung nach allen strengen Regularien statt.
Beispielsweise muss für Halbmasken wie unserem Modell KARLA ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 mit einer benannten Stelle und einer Baumusterprüfung durchgeführt werden.

Welche Anforderungen werden an FFP2-Masken gestellt?

Unsere Produkte erfüllen zudem die Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 für filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln. Zu den Leistungsprüfungen dieser Norm gehören Filterdurchlass, Entflammbarkeit, Atemwiderstand und die Gesamtleckage nach innen. Zusätzlich wurden unsere Produkte der Belastungsprüfung nach EN 1327, 4–7 (Prüfverfahren mit Paraffinöl) unterzogen. Ein vollständiges Exemplar der Norm EN 149:2001+A1:2009 kann über Ihre nationale Normungsbehörde bezogen werden.

Damit sich eine Maske „FFP2“ nennen und ein CE-Kennzeichen tragen darf, muss sie die Vorgaben der europäischen Norm (EN) 149:2001+A1:2009 erfüllen (das entspricht der DIN EN 149:2009-08): Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass die FFP-Masken ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchlaufen haben. Wie auch bei Medizinprodukten belegen wir damit transparent, dass all unsere Produkte jeglichen Anforderungen der gültigen Gesetze und Normen entsprechen. Das Konformitätsbewertungsverfahren schließt eine sogenannte „Baumusterprüfung“ nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ein. Diese Prüfung wird durch benannte Stellen (z. B. TÜV, DEKRA) durchgeführt.
Im Anschluss erfolgt die CE-Kennzeichen. Das CE-Kennzeichen trägt die vierstellige Nummer der beteiligten benannten Stelle. Dabei wird beispielsweise auch die Filterleistung geprüft. Werden die Prüfkriterien eingehalten, kann die Schutzmaske nach der EU-Verordnung (EU)2016/425 zertifiziert werden. Zuständig für das rechtmäßige Inverkehrbringen von PSA in Deutschland sind die fachlich und örtlich zuständigen Behörden der Bundesländer. Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie weitere Informationen, z. B. zum Inverkehrbringen und zu anderen Standards.

Woher kommen Materialien für die FFP2-Maske?

Wir beziehen Materialien von unseren geprüften Partnerunternehmen, die jegliche Produkte nach strengen Qualitätsstandards herstellen. Folgende Materialien werden für die Herstellung dieses Produktes verwendet:

  • Ohrenschlaufen ermöglichen mühelose Anpassung an Gesicht und Kopf aus Thermoplastisches Elastomer.

  • Nasenbügel für optimalen Sitz aus Stahl/Kunststoff.

  • Filter hergestellt in  Lagen aus Polypropylen.

Insgesamt führen alle Materialien zu einem Produktgewicht von 4,5 g.

Die Produkte enthalten keine Komponenten aus Naturkautschuk. Ein eventueller Materialgeruch der Masken ist nach dem Auspacken normal und unschädlich. Er verfliegt innerhalb kürzester Zeit. Das Haltbarkeitsdatum wird ausnahmslos auf der Produktverpackung angegeben. Vor Gebrauch sollte immer geprüft werden, ob das Produkt das Haltbarkeitsdatum überschritten hat. Die Maske muss in der Originalverpackung, sauber und trocken im Temperaturbereich von 5 °C bis + 25 °C bei einer maximalen Luftfeuchtigkeit von 60 % gelagert und transportiert werden. 

Grundsätzlich sind FFP-Masken als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Zur Entsorgung von gebrauchten KARLA-Atemschutzmasken müssen die regionalen Entsorgungsvorschriften beachtet werden.

Worin besteht der Vorteil von FFP2-Masken?

FFP2-, FFP3- und OP-Masken: Sie alle schützen Menschen nachweislich vor der Verbreitung von Viren. Jedoch gibt es hinsichtlich der Schutzwirkung einen starken Unterschied. FFP2-Masken bieten einen effektiven Schutz hinsichtlich Coronaviren - sofern sie richtig getragen werden. Forscher des Göttinger Max-Planck-Instituts haben Ende 2021 in einer Studie herausgefunden, dass für Infizierte wie auch Gesunde das Infektionsrisiko im Innenraum auf kurzer Distanz auch nach 20 Minuten nur 0,1 Prozent beträgt.
Sitzt die Maske nicht optimal, liegt das Infektionsrisiko bei etwa 4 Prozent. OP-Masken mit guter Passform senken das Risiko auf maximal 10 Prozent. Im Gegensatz dazu steht das Ergebnis bei Begegnungen von zwei Personen, die keine Maske tragen:
Wenn in diesem Fall ein gesunder Mensch mit drei Metern Abstand wenige Minuten in der Atemluft eines Infizierten stehen würde, werde er sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent anstecken, so die Forscher.

Die FFP2-Masken dienen primär dem Eigenschutz des Trägers. In Tests werden die Masken dahingehend geprüft, wie viele Aerosole und kleinere Tröpfchen einer mittleren Größe von 0,6 Mikrometern durch die Maske gelangen könnten.

Ihre Schutzfunktion ist europaweit durch die Norm DIN EN 149:2009-08 nach strengen Regularien festgelegt. Entsprechend dieser Norm müssen die FFP2-Masken 94 Prozent der Partikel filtern. In der Maske befinden sich spezielle Filterschichten, welche elektrostatisch aufgeladen sind. So werden nicht nur größere Partikel abgefangen, sondern auch die deutlich kleineren (aber gefährlichen) Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft entfernt.

Worin besteht der Unterschied zwischen FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken?

Es gibt FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken, wobei hier die Zahl für die unterschiedliche Filterleistung steht:

  • FFP1-Masken filtern 80 % oder mehr der Schadstoffe in der Atemluft

  • FFP2-Masken filtern 94 % oder mehr der Schadstoffe und Aerosole

  • FFP3-Masken filtern bis zu 99 % der Schadstoffe und Aerosole

Um den Schutz von Trägern in unterschiedlichen Umgebungen verlässlich zu maximieren, bieten wir verschiedene Modelle, auf die sich Nutzer tagtäglich verlassen und diese gerne tragen.

Die FFP2 Filtermaske Modell KARLA bietet effektiven Atemschutz in Industriezweigen, in denen Arbeitnehmer Feinstaubpartikeln und/oder nicht flüchtigen Stoffen ausgesetzt sind. Die Atemschutzmasken dienen dem einmaligen Gebrauch. Nach Gebrauch, bei Feuchtigkeit, bei sichtbaren Verunreinigungen oder bei ungenügender Passung der Maske sollte diese durch eine neue, trockene, saubere und gut sitzende Maske ersetzt werden.

Die Haltbarkeit des Produkts liegt bei richtiger Lagerung drei Jahre. Eine Missachtung dieser Anweisungen oder eine falsche Anwendung können die Wirksamkeit der Maske erheblich reduzieren. Die Auswahl der am besten geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) hängt von der jeweiligen Situation ab und darf nur durch eine sachkundige Person erfolgen, die sich mit den Risiken, Arbeitsbedingungen und Beschränkungen der PSA auskennt.

Nähere Informationen zu Leistungsfunktionen und Einschränkungen finden Sie immer auf der Produktverpackung. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachabteilung oder an einen Ansprechpartner von PPE Germany. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Was muss beim Tragen einer FFP2-Maske beachtet werden?

Eine schützende Maske muss für die Anwendung geeignet sein und während der gesamten Dauer der Schadstoffbelastung getragen werden. Bei Bedarf sollte die Maske ausgetauscht werden. Zudem sollte stets auf einen korrekten Sitz geachtet werden.

Im Folgenden wird das korrekte Anlegen der Maske geschildert:

  • Passende Atemschutz-Schutzklasse auswählen

  • Haltbarkeit der Maske überprüfen

  • Gebrauchsanweisung beachten

  • Auf Beschädigungen überprüfen

  • Maske öffnen und Nasenclip mit einem Finger vorformen

  • Unteres Kopfband über den Kopf ziehen und im Nacken platzieren

  • Mit dem Kinn einsteigen, danach über die Nase ziehen

  • Oberes Kopfband oberhalb der Ohren platzieren

  • Mit den Laschen in Position bringen

  • Kopfbänder individuell anpassen

  • Nasenclip mit beiden Zeigefingern anpassen

  • Dichtsitz der Maske prüfen – Bei Luftaustritt erneut anpassen

Beim Tragen der Maske ist der Sitz enorm wichtig, um den Dichtsitz zu prüfen. Hierbei sind folgende Schritte durchzuführen:

  • Umschließen Sie die Maske vorne mit beiden Händen, ohne dass die Maske verrutscht.

  • Atmen Sie tief aus.

  • Wenn Sie einen Luftaustritt an der Nase festzustellen, muss der Nasenbügel stärker angedrückt werden. 

  • Prüfen Sie den Dichtsitz erneut.

  • Bei Luftaustritt an den Rändern der Maske die Ohrenbänder am Kopf strammer ziehen.

  • Prüfen Sie den Dichtsitz erneut.

 

Eine sachgemäße Auswahl, Schulung, Nutzung und entsprechende Wartung sind Voraussetzung, damit das Produkt den Träger vor Schadstoffen aus der Luft schützen kann. Wenn die Gebrauchshinweise für die Atemschutzmasken nicht ordnungsgemäß befolgt werden und/oder das Produkt nicht die ganze Zeit während der Schadstoffbelastung getragen wird, so kann dies für den Träger gesundheitsschädliche Folgen bis zur Invalidität nach sich ziehen. 

Es ist essenziell wichtig, dass in Bezug auf Eignung und sachgemäße Nutzung der Atemschutzmasken nach den geltenden örtlichen Vorschriften und nach den beiliegenden Herstellerhinweisen gehandelt wird. Der Träger muss vor der Nutzung zuerst entsprechend den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in der richtigen Anwendung des Produktes unterrichtet werden. Dieses Produkt schützt den Träger nicht vor Gasen und Dämpfen. Daher sollte unsere Maske KARLA nicht in Umgebungen eingesetzt werden, die weniger als 19,5 % Sauerstoff enthalten. 


Einzelne Länder können zudem eigene Richtwerte für Sauerstoffmangel haben. Im Zweifelsfall ist eine fachkundige Person zu befragen, die im individuellen Fall bestmöglich zum Schutz des Anwenders berät. Verwenden Sie die Maske nicht, wenn die Schadstoffkonzentration eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt. Gesichtshaare im Maskenbereich können sich als hinderlich für den Sitz der Maske erweisen und die Abdichtung gefährden.

Verlassen Sie den Arbeitsplatz sofort, wenn sich Atembeschwerden einstellen und/oder  Schwindelgefühle bzw. andere Beschwerden auftreten. Dies ist ein wichtiges Indiz, dass die Umgebung negativ auf die körperliche Konstitution wirkt. Atemschutzmasken sollten bitte bei Beschädigungen, hohem Atemwiderstand oder am Ende einer Schicht ausgewechselt und fachkundig entsorgt werden. Wir raten klar davon ab, eine Maske zu ändern oder zu reparieren. Sollten Sie explizite Fragen haben oder eine grundsätzliche Beratung für einen sinnvollen und verlässlichen Schutz wünschen, freuen sich unsere Mitarbeiter auf den Kontakt per Telefon oder E-Mail.